Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietwagen & Minivans

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen beruhen auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen
Reisebüroverbandes e.V. sowie des RDA Internationaler Bustouristikverband e.V.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover
erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietomnibusverkehr,
Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Geschäftsbedingungen der Kunden sind für uns
auch dann unverbindlich, wenn die Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich
widerspricht.
Die Geschäftsbedingungen der Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der von der Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen
als angenommen. Gegen Bestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre Geschäftsbedingungen bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit bereits widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma ACD-Hannover &
Limos-Hannover schriftlich bestätigt werden.

§ 1 Angebote und Termine

Mit der Unterbreitung eines Angebotes reservieren wir, wenn Wagengröße und Termin bekannt sind, ein
entsprechendes Fahrzeug (Minibus, Limousine). Die Angebote der Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover sind
freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Angestellten der
Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 2 Bestellung und Auftragsbestätigung
Der Reisevertrag zwischen der Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover und dem Auftraggeber muss schriftlich
abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform. Die
Bestellung eines Minibusses oder einer Limousine muss neben der Angabe des gewünschten Fahrzeuges auch die
Abfahrtzeit, Abfahrtsstelle, Fahrstrecke und möglichst genaue Rückkunftszeit beinhalten.

§ 3 Durchführung, Rücktritt und Ausfall

Wir sind bestrebt, bestellte Fahrzeuge pünktlich bereitzustellen (nach Möglichkeit 15 Minuten vorher) und einen
aufgestellten Reiseplan möglichst einzuhalten, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die
gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf
daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, die der Einhaltung derartiger Vorschriften nicht gewährleisten.
Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht oder nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird. Von
uns werden die tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet. Kann das von uns Bestätigte Fahrzeug aus Gründen
höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz.
Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine günstige Rückbeförderung der Fahrgäste. ACD-Hannover & Limos-
Hannover ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden
sollte (z.B. bei Schnee, Straßenglätte usw.). Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Nach dem jederzeit
möglichen Rücktritt von der Reise ist der Auftraggeber verpflichtet pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen:

Mietwagenverkehr (ACD-Hannover)

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der Firma ACD-Hannover &
Limos-Hannover nicht in Anspruch, so kann die Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover angemessenen Ersatz für
die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.
Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. ACD-Hannover & Limos-
Hannover ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren.

Erfolgt die Stornierung:

– 3 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu zahlen
-bei weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 80% des vereinbarten Preises und bei
weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 100% des vereinbarten Preises zu zahlen.
Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu
zahlen. Eine evtl. Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Im Stornierungsfall ist in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 200,00 € zu entrichten.

Sonder – Mietwagenverkehr

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der Firma ACD-Hannover &
Limos-Hannover nicht in Anspruch, so kann die Firme ACD-Hannover & Limos-Hannover angemessenen Ersatz für
die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden verlangen.
Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. ACD-Hannover & Limos-
Hannover ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren.

Erfolgt die Stornierung:

– 4 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50 % (mind. eine Bearbeitungsgebühr von 200,00 €)
– 14 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 75 % (mind. eine Bearbeitungsgebühr von 200,00 €)
– 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 100% (mind. eine Bearbeitungsgebühr von 200,00 €)
des vereinbarten Preises zu zahlen.
Eine evtl. Stornierung hat nur schriftlich (Post, Fax, E-Mail oder SMS) zu erfolgen.

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Firma ACD-Hannover
& Limos-Hannover. Sollte es aus technischen Gründen oder bei nicht zumutbaren Wetterbedingungen wie Schneefall
nicht möglich sein, die Fahrt durchzuführen, erhält der Kunde seine Vorauszahlungen zu 100% zurück. Weitere
Forderungen werden nicht akzeptiert.
Rücktrittserklärungen per Telefax oder telefonisch auf Anrufbeantworter gesprochen, werden nicht anerkannt.

§ 4 Preise und Preisänderungen

Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich nichts anderes
vereinbart ist. Nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen
fällig, sofern nicht eine höhere Anzahlung vereinbart ist. Dieser Betrag wird Ihnen bei Durchführung der Reise in
Anrechnung gebracht. Im Stornierungsfall wird dieser Betrag als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Der Restbetrag ist
spätestens vor Auftragsbeginn zu zahlen.
Preisangebote werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt
festgestellten Leistungen maßgebend. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung des Kunden. Der
Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Firma ACD-
Hannover & Limos-Hannover ist berechtigt, ihre Leistung zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist. Hiervon
abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren.

§ 5 Leistungen

Die vertraglichen Leistungen richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung.
Alle Preise verstehen sich als Brutto in EURO.
Preiserhöhungen können 4 Monate nach Vertragsabschluss bis zu 8 % des Gesamtpreises verlangt werden, wenn sich
die Preise der Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % kann der Auftraggeber kostenfrei zurücktreten. Unabhängig davon sind
kurzfristige Preisänderungen auf Grund behördlich festgelegter Hotel-, Beförderungs- oder sonstiger Tarife oder
Abgaben möglich und berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt.
Anspruch auf einzelne Plätze im Reisebus bestehen nicht. Die Platzvergabe richtet sich nach der Reihenfolge der
eingehenden Anmeldungen. Die Disposition der Fahrzeuge unterliegt ausschließlich der Firma ACD-Hannover &
Limos-Hannover.

§ 6 Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.

(Limos-Hannover)

§ 7 Verhalten während der Fahrt

Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen die sich diesen
Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen, oder Einrichtungen usw.

beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung der Limousine entstehen sind zu
ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme seines Platzes, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er
bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden
zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorschriftsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im
übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft (§§§ 12,13 und 14).

§ 8 Gewährleistung

Sind Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die
Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
Die Firma ACD-Hannover & Limos-Hannover haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit es sich um
Fremdleistungen handelt.

§ 9 Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für alle, von ihm und seinen im Reisevertrag genannten mitreisenden Personen verursachten
Schäden. Dies bezieht sich sowohl auf Schäden an Sachen und Gegenständen, als auch auf Schäden durch verspätetes
Erscheinen zu festgelegten Abfahrtzeiten während der Reise.

§ 10 Fundsachen

Fundsachen sind dem Fahrer abzuliefern; eine Haftung dafür wird nicht übernommen.

§ 11 Paß- und Zollvorschriften

Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Devisen- und
Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen
entstehenden Kosten, Strafen, Zollgebühren usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes.

§ 12 Bankverbindung

Hannoversche Volksbank e.G.
KTO 24 383 300 – BLZ 251 900 01 – BIC VOHADE2HXXX – IBAN DE 84 2519 0001 0024 3833 00

§ 13 Gerichtsstand

Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem mit dem Mieter geschlossenen Vertrages ist der Sitz
des Vermieters. Für den Fall, dass ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder wenn der Mieter
Vollkaufmann ist, gilt als vereinbarter Gerichtsstand für alle der Sitz des Vermieters. ( Hannover )

Mit der Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der
Schriftform. evtl. Beschwerden bitten wir nicht mit dem Fahrpersonal auszutragen, sondern sind ausschließlich direkt
an die Verwaltung zu richten.